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Der Sozialverband VdK versteht Barrierefreiheit als breit anzulegende Voraussetzung für die Teilhabe behinderter, älterer und kranker Menschen an allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen. Sie muss sich im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen auf die bebaute Umwelt und öffentlich zugänglichen Bereiche, die Verkehrssysteme, die Kommunikations- und Informationssysteme und die Gegenstände des täglichen Gebrauchs beziehen. Die Herstellung von Barrierefreiheit stellt einen wesentlichen Aspekt für die Verwirklichung von Menschenrechten dar.

Barrierefreiheit ermöglicht erst Teilhabe und Teilnahme. Die Zahl der Nutzer, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, steigt dramatisch infolge der demografischen Entwicklung

Barrierefreiheit muss schrittweise in allen gestalteten Lebensbereichen realisiert werden. Hierbei dürfen die Anliegen sinnesbehinderter Menschen nicht vergessen werden: Barrierefreiheit muss auch Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen erfassen.

Das Ziel, behinderten Menschen eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, ist in allen Politikfeldern zu berücksichtigen. Es müssen Arbeits-, Wohn- und Umweltbedingungen geschaffen werden, die den Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechen. Bildungseinrichtungen, Arbeitsstätten und deren Umfeld, Wohnungen und Wohnumfeld, Freizeitmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsräume, Gebrauchsgegenstände, Informations- und Kommunikationssysteme und die Umwelt müssen barrierefrei zugänglich gemacht werden.

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland.

Er ist Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mit seinen 15 Landesverbänden und mehr als 280 Kreisgeschäftsstellen unterstützt der Paritätische die Arbeit seiner Mitglieder.

Er repräsentiert und fördert seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen. Durch verbandseigene Institutionen trägt er bei zur Erhaltung, Zusammenarbeit und Neugründung von Organisationen und Einrichtungen der Sozialarbeit.

 

Der Deutscher Rollstuhlsport Verband setzt das Leitmotiv:

Rollstuhlsport ist nicht nur ein motivierendes Bewegungs-, Spiel- und Wettkampfangebot für Körperbehinderte, die ständig auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind.

Er spricht seit einigen Jahren in zunehmendem Maße auch all jene an, die sich nur zum Sporttreiben in den Rollstuhl setzen.

Besondere Bedeutung kommt dem Rollstuhlsport in der Rehabilitation von Früh- und Spätbehinderten zu. Er wird an Kliniken, Schulen für Körperbehinderte und Berufsförderungswerken erlernt und therapeutisch genutzt. Wünschenswert ist die Fortsetzung der Sporttherapie auch nach dem Verlassen der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung, da sie wie kaum ein anderes Mittel Folgeerkrankungen wirksam vorbeugt.

Rollstuhlsport fördert wie jeder andere Sport:

nicht nur den körperlichen Zustand des Behinderten,

er vermittelt ihm auch Erfolgs- und Gemeinschaftserlebnisse,

führt ihn aus der Isolation heraus

und fördert seine Integration in die Gesellschaft.

 

Selbstbestimmt Leben ohne Barrieren für Menschen mit Körperbehinderung ist das Ansinnen des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

In Deutschland leben heute rund 7 Millionen schwerbehinderte Menschen. Der 1955 von Eduard Knoll gegründete Verband tritt an die Interessen dieser Menschen und ihrer Angehörigen zu vertreten.

Seit der Gründung entstanden rund 140 Untergliederungen und Einrichtungen. Ehrenamtliche Mitarbeiter, die selbst durch eine Behinderung betroffen sind, geben ihre Erfahrungen und ihr Wissen an ratsuchende Menschen weiter.

Der Verband ist gemeinnützig tätig. Seine Arbeit wird ausschließlich durch die Unterstützung von   Förderer, Spender und Mitglieder möglich.

 

Behinderte Menschen im Beruf

Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermassen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.

 

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